Redaktionsrichtlinien
Diese Redaktionsrichtlinien legen fest, nach welchen Grundsätzen unser Magazin arbeitet. Sie gelten für alle Redakteurinnen und Redakteure, freie Autorinnen und Autoren sowie alle weiteren Personen, die inhaltlich an unserem Angebot mitwirken. Die Richtlinien werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
1. Redaktionelle Unabhängigkeit
Unsere redaktionelle Arbeit ist vollständig unabhängig von wirtschaftlichen, politischen oder sonstigen externen Interessen. Entscheidungen über Themenauswahl, Berichterstattung und Bewertung treffen ausschließlich die zuständigen Redaktionsmitglieder auf Grundlage journalistischer Kriterien.
Kein Werbe- oder Kooperationspartner hat Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung von Artikeln, Berichten oder anderen redaktionellen Formaten. Interessenkonflikte werden offengelegt. Redaktionsmitglieder, die zu einem Thema in einem persönlichen oder wirtschaftlichen Nahverhältnis stehen, sind von der Bearbeitung des entsprechenden Beitrags ausgeschlossen.
Einladungen, Sachleistungen oder sonstige Zuwendungen von Dritten werden nur angenommen, soweit dies für die Recherche zwingend notwendig ist, und in jedem Fall transparent offengelegt.
2. Quellenarbeit und Recherche
Wir verpflichten uns zu sorgfältiger, nachvollziehbarer Recherche. Für alle veröffentlichten Tatsachenbehauptungen gilt der Grundsatz der Belegbarkeit. Bevor eine Information veröffentlicht wird, muss sie durch mindestens zwei voneinander unabhängige, zuverlässige Quellen bestätigt sein. Ausnahmen sind ausdrücklich zu begründen und zu dokumentieren.
Als zuverlässige Quellen gelten insbesondere amtliche Dokumente und Behördeninformationen, wissenschaftliche Publikationen aus begutachteten Fachzeitschriften, Originalaussagen von Beteiligten sowie seriöse Medienberichte mit eigener Recherchegrundlage. Pressemitteilungen werden als solche kenntlich gemacht und nicht ungeprüft übernommen.
Quellen werden in Artikeln so transparent wie möglich angegeben. Wo journalistische Gründe den Schutz einer Quelle erfordern, wird dieser Umstand dem Publikum mitgeteilt, ohne die Identität der Quelle preiszugeben.
Gerüchte, ungeprüfte Behauptungen und Spekulationen werden als solche kenntlich gemacht oder nicht veröffentlicht.
3. Korrektur-Prozess
Fehler gehören zum journalistischen Alltag. Entscheidend ist der verantwortungsvolle Umgang mit ihnen. Wir korrigieren sachliche Fehler so schnell wie möglich, vollständig und transparent.
Korrekturen werden am Ende des betreffenden Artikels oder an der Stelle des Fehlers deutlich kenntlich gemacht. Ältere Versionen eines Textes werden nicht still überschrieben. Datum und Art der Korrektur werden festgehalten.
Hinweise auf mögliche Fehler nehmen wir über die auf unserer Kontaktseite angegebenen Wege entgegen. Jeder Hinweis wird geprüft. Die einsendende Person erhält nach Möglichkeit eine Rückmeldung über das Ergebnis der Prüfung.
Bei schwerwiegenden inhaltlichen Fehlern, die den Kernaussagen eines Beitrags betreffen, wird ein separater Korrekturhinweis veröffentlicht und der ursprüngliche Artikel entsprechend verknüpft.
4. Einsatz von Künstlicher Intelligenz
Wir setzen KI-gestützte Werkzeuge in unserer redaktionellen Arbeit ein. Dies geschieht transparent und unter strikter menschlicher Kontrolle. KI-Systeme werden ausschließlich als Hilfsmittel genutzt, niemals als selbstständige Autorinnen oder Autoren.
Konkret können KI-Werkzeuge eingesetzt werden für die Unterstützung bei Recherchen und der Auswertung größerer Textmengen, für sprachliche Überarbeitungen und Formulierungsvorschläge sowie für die Erstellung von Entwürfen, die anschließend von Redaktionsmitgliedern vollständig geprüft, überarbeitet und verantwortet werden.
Jeder veröffentlichte Beitrag unterliegt der abschließenden inhaltlichen und redaktionellen Kontrolle durch eine namentlich verantwortliche Person aus unserem Team. Diese Kontrolle umfasst die Überprüfung aller Fakten, Quellen, Formulierungen und Wertungen. KI-generierte Inhalte ersetzen weder Recherche noch journalistisches Urteilsvermögen.
Sofern ein Beitrag maßgeblich mithilfe von KI-Werkzeugen erstellt wurde, weisen wir an geeigneter Stelle darauf hin.
5. Bildrechte
Alle auf unserer Plattform verwendeten Bilder, Grafiken und sonstigen visuellen Inhalte werden nur dann eingesetzt, wenn die entsprechenden Nutzungsrechte vorliegen. Wir verwenden ausschließlich eigene Aufnahmen, Bilder mit einer dafür geeigneten freien Lizenz oder Materialien, für die eine ausdrückliche Genehmigung der Rechteinhaberinnen oder Rechteinhaber eingeholt wurde.
Die jeweilige Bildquelle und gegebenenfalls die Lizenz werden im Bild oder in der dazugehörigen Bildunterschrift angegeben. Anforderungen einzelner Lizenzen, insbesondere Namensnennung und Hinweise auf Änderungen, werden eingehalten.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nicht befugt, Bilder ohne Rechteklärung zu verwenden. Im Zweifelsfall ist vor Verwendung die Redaktionsleitung zu konsultieren.
6. Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten
Die strikte Trennung zwischen Werbung und redaktionellen Inhalten ist für uns nicht verhandelbar. Werbliche Inhalte, Anzeigen, Sponsored Content und Kooperationsbeiträge werden klar und unmissverständlich als solche gekennzeichnet.
Bezahlte Kooperationen, Affiliate-Links und Produktplatzierungen werden an prominenter Stelle im jeweiligen Beitrag offengelegt, bevor das Publikum den eigentlichen Inhalt liest. Verwendete Bezeichnungen sind unter anderem „Anzeige“, „Werbung“, „Gesponsert“ oder „Bezahlte Kooperation“, je nach Art des Inhalts.
Redaktionelle Beiträge werden nicht gegen Entgelt oder sonstige Gegenleistungen verfasst, bewertet oder positiv dargestellt. Eine positive Berichterstattung ergibt sich ausschließlich aus dem redaktionellen Urteil und nicht aus wirtschaftlichen Erwägungen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vermarktung haben keinen Zugang zu redaktionellen Entscheidungsprozessen.
7. Gültigkeit und Aktualisierung
Diese Richtlinien gelten für alle Mitglieder der Redaktion und alle Personen, die redaktionelle Inhalte für unser Magazin erstellen. Sie werden bei Aufnahme einer Zusammenarbeit ausgehändigt und müssen anerkannt werden.
Die Redaktionsleitung überprüft die Richtlinien mindestens einmal jährlich und passt sie an neue technische, rechtliche oder journalistische Entwicklungen an. Änderungen werden im Magazin bekannt gegeben.
Bei Fragen zu diesen Richtlinien wenden Sie sich an die Redaktionsleitung über die auf unserer Kontaktseite angegebenen Kontaktwege.